Die Kanzlei ist tätig auf zivilrechtlichem Gebiet mit einem Schwerpunkt im Familienrecht.

Seit Aufnahme der Anwaltstätigkeit im Jahr 1997 wurde die Arbeit in verschiedenen Rechtsgebieten intensiviert.

In den letzten Jahren, seit 2001, hat sich eine Spezialisierung im Bereich des Familienrechts herausgebildet. Als Fachanwältin für Familienrecht berate und betreue ich Sie - sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich - in allen Fragen rund um das Familienrecht, so bei

 

Im Rahmen der familienrechtlichen Auseinandersetzung spielen auch Fragen des Erbrechts immer wieder eine Rolle, so dass auch die Beratung bei erbrechtlichen Fragestellungen und Problemen erfolgt.

Nach wie vor bin ich im allgemeinen Zivilrecht tätig. Dabei spielen Fragen des Vertragsrechts - hier insbesondere auch der Gestaltung und Prüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen - ebenso eine Rolle, wie die Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen. Alle damit verbundenen mietvertraglichen Probleme und Fragestellungen werden bearbeitet. Weiter erfolgt die Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht, die Klärung wettbewerbsrechtlicher Fragestellungen sowie die Gestaltung und Prüfung von Vertriebsverträgen im Bereich des IT-Rechts, um nur einige Beispiele zu nennen.

Eine individuelle und an den Bedürfnissen der Mandanten ausgerichtete Tätigkeit ermöglicht sachgerechte Lösungen. 

Regelmäßige Fortbildungen garantieren fachliche Kompetenz.